CANNABIS KNOW HOW-Cannabis + Straßenverkehr

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Die hier beschriebenen Angaben beziehen sich auf aktuelle Forschungsergebnisse und das aktuelle Gesetz (Juli 2023). 

Hat Cannabis überhaupt einen Einfluss auf das Fahrverhalten?

Die einfache Antwort ist „Ja!“ … Bei gewissen Dosierungen geht man davon aus, dass Cannabis die Fahrtüchtigkeit beeinflusst. Cannabis kann u.a. die visuelle Wahrnehmung (bspw. Lichtempfindlichkeit – dies wird besonders nachts riskant, wenn einem Kraftfahrzeuge mit angeschaltetem Licht entgegenkommen.) und psychomotorische Fähigkeiten beeinflussen, wobei wiederum das Fahrverhalten beeinflusst werden kann.

Eine Reihe weiterer Faktoren haben einen Einfluss, ob eine bestimmte Cannabisdosis mit einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit einhergeht. Dazu gehören die Konsumform (wird Cannabis geraucht, inhaliert oder gegessen), ob Cannabis alleine oder mit anderen Substanzen (bspw. Alkohol) konsumiert wurde und vor allem die Frage, ob der Konsument selten oder regelmäßig Cannabis konsumiert.

Was sagt das Gesetz in punkto Cannabis und Straßenverkehr?

In Luxemburg ist aktiven Verkehrsteilnehmern 1 ng THC/ml Blut erlaubt, was einer „null Toleranz“ nahe kommt. Ein Cannabis-Rausch dauert einige Stunden, doch dieser Grenzwert kann sogar noch mehrere Tage/Wochen/Monate nach dem letzten Konsum erreicht werden.

Je nach Menge und Häufigkeit des Konsums von CBD-Cannabis kann auch bereits ein THC-Wert im Blut von 1ng/ml oder mehr erreicht werden, was nach dem luxemburgischen Gesetz nicht erlaubt ist. Obwohl CBD-Produkte keinen Rausch verursachen.

Wird man im Straßenverkehr positiv auf Cannabis getestet, läuft man Gefahr seinen Führerschein zu verlieren. Auch wenn man nicht mehr unter einem Rauschzustand steht und lediglich THC-Abbauprodukte im Blut oder Urin nachgewiesen werden.

Das neue Cannabis Gesetz ändert nichts an dieser aktuellen Rechtslage.

Es wurde keine Adaptation des Grenzwertes vorgenommen.

Bezahlt die Versicherung, wenn ich einen Unfall unter Cannabiseinfluss verursache?

Nein! Verursacht man einen Unfall unter Cannabiseinfluss, egal ob man Schuld am Unfall hat oder nicht, kann die Versicherung sich weigern,  die Kosten zu bezahlen.

Wie lange ist Cannabis nachweisbar?

Obwohl nach dem Konsum der Anteil von THC nach wenigen Stunden unterhalb eine für die psychoaktive Wirkung erforderliche Konzentration sinkt, kann Cannabis Tage, Wochen oder sogar Monate nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden.

Wie lange Cannabis genau nachweisbar ist variiert stark von Person zu Person und ist maßgeblich von der Konsummenge und -dauer abhängig. Folgende Angaben sind als Richtlinien zu sehen:

  • im Speichel: bis zu mehreren Stunden kann Cannabis anhand eines Speicheltests nachgewiesen werden. Bei einem positiven Ergebnis wird dem Betreffenden eine Blut- und Urinprobe entnommen.
  • im Blut: mehrere Stunden bei gelegentlichem und mehrere Tage bei regelmäßigem Konsum.
  • im Urin: 3-30 Tage, manchmal bis zu 3 Monaten, je nach Dauer und Intensität des Konsums.
  • in den Haaren: Je länger die Haare sind, desto länger lässt sich auch ein regelmäßiger Konsum nachweisen. Bei 12 cm langem Haar sind z.B. Rückschlüsse auf den Konsum von einem Jahr möglich.

Zusammenfassung: warum du nicht unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilnehmen sollst:  

  • Wird Cannabiskonsum nachgewiesen, können dich Geldstrafen und ein Führerscheinentzug erwarten.
  • Bei einem Unfall, greift die Versicherung nicht mehr.
  • Unter Einfluss von fast jeglicher psychoaktiven Substanz ist deine Wahrnehmung beeinträchtigt. Dies ist verantwortungslos anderen und dir selbst gegenüber. Im Straßenverkehr braucht man einen „klaren Kopf“.
  • Es gibt viele Alternativen, wenn man Cannabis konsumiert hat, um von A nach B zu kommen (öffentliche Verkehrsmittel (gratis in Luxemburg), Nightbus, Taxi, etc.).

Hier eine Auswahl weiterer Cannabis Know How Karten:

Haben Sie weitere Fragen zu Cannabis dann melden Sie sich auf unserer Cannabis Hotline:

  • Per Telefon: (+352) 49 7777 55, jeden Dienstag von 9-13Uhr & 14-17Uhr
  • Per Mail: cannabis@cnapa.lu
  • Per WhatsApp: (+352) 691 497 755

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