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Was sagt das luxemburgische Gesetz in punkto Cannabis und Straßenverkehr?

In Luxemburg liegt der gesetzliche THC-Grenzwert für aktive Verkehrsteil­nehmer bei 1 ng/​ml Blut — ein Wert, der praktisch einer Null-Toleranz-Regelung entspricht.

Wichtig: Man musst nicht mehr high“ sein, um positiv getestet zu werden. Obwohl die berauschende Wirkung von Cannabis meist nur einige Stunden anhält, kann THC noch deutlich länger im Körper nachweisbar sein. Je nach Person und Kon­sum­muster kann der gesetzliche Grenzwert auch Tage oder Wochen nach dem letzten Konsum noch erreicht oder über­schrit­ten werden.

Das bedeutet: Nur weil man sich wieder nüchtern fühlst, heißt das nicht automatisch, dass man legal fahren darf. Selbst am nächsten Tag oder noch später kann der THC-Wert über dem erlaubten Grenzwert liegen.

Diese Regelung gilt für alle Verkehrsteil­nehmer, unter anderem für:

  • Autos

  • Motorräder, Scooter

  • Fahrräder, E‑Bikes

  • sowie weitere Fahrzeuge im Straßen­verkehr

Kurz gesagt: Wer Cannabis konsumiert hat, sollte sich nicht auf sein per­sön­lich­es Empfinden verlassen. Entschei­dend ist nicht, ob man noch berauscht ist, sondern ob der gesetzliche THC-Grenzwert im Blut eingehalten wird.

Wie sieht es mit CBD-Produkten aus?

Obwohl CBD-Produkte keinen Rausch verursachen, enthalten sie trotzdem geringe Mengen an THC. Je nach Menge und Häufigkeit des Konsums kann auch hier ein THC-Wert von 1ng/​ml Blut oder mehr erreicht und nachgewiesen werden. In diesem Fall drohen dieselben rechtlichen Kon­se­quen­zen wie bei THC-haltigem Cannabis.

Wie sieht es mit medizinischem Cannabis aus?

In Luxemburg wird im Straßen­verkehr nicht zwischen medi­zinis­chem und rekreativem Cannabiskon­sum unter­schieden. Für alle Verkehrsteil­nehmer gelten dieselben geset­zlichen THC-Grenzwerte. Personen, die mit medi­zinis­chem Cannabis behandelt werden, sollten daher kein Fahrzeug führen.

Welche Konsequenzen drohen bei einem positiven THC-Test?

Wird man im Straßen­verkehr positiv auf THC getestet (oder auf THC-Abbaupro­duk­te), riskiert man, seinen Führerschein zu verlieren und eine Geldstrafe zu bekommen.

Zusätzlich kann die Ver­sicherung sich weigern die Kosten zu bezahlen, wenn man einen Unfall unter Cannabi­se­in­fluss verursacht, egal ob man Schuld am Unfall hat oder nicht.

Wichtig: Das neue Cannabis Gesetz ändert nichts an dieser aktuellen Rechtslage. Es wurde keine Adaptation des Grenzwertes vorgenommen.

Wie lange ist Cannabis nachweisbar?

Wie lange Cannabis genau nachweisbar ist, variiert stark von Person zu Person und ist von der Konsummenge und ‑dauer abhängig. Folgende Angaben sind als Richtlinien zu sehen:

  • im Speichel: bis zu mehreren Stunden kann Cannabis anhand eines Spe­ichel­tests nachgewiesen werden. Bei einem positiven Ergebnis wird dem Betr­e­f­fend­en eine Blut- und Urinprobe entnommen.

  • im Blut: mehrere Stunden bei gele­gentlichem und mehrere Tage bei regelmäßigem Konsum.

  • im Urin: 3–30 Tage, manchmal bis zu 3 Monaten, je nach Dauer und Intensität des Konsums.

  • in den Haaren: Je länger die Haare sind, desto länger lässt sich auch der Konsum nachweisen. Bei 12 cm langem Haar sind z.B. Rückschlüsse auf den Konsum von einem Jahr möglich.

Hat Cannabis überhaupt einen Einfluss auf das Fahrverhalten?

Die einfache Antwort ist Ja!“ … Man geht davon aus, dass Cannabis die Fahrtüchtigkeit bee­in­flussen kann, u.a. durch Auswirkun­gen auf:

  • die Reak­tion­szeit

  • die Aufmerk­samkeit

  • die Koor­di­na­tion

  • die visuelle Wahrnehmung

Besonders riskant sind Nacht­fahrten (Lichtempfind­lichkeit durch trockene Augen) und Mischkonsum (Cannabis und Alkohol und anderen Drogen).

Eine Reihe weiterer Faktoren haben einen Einfluss, ob eine bestimmte Cannabis­do­sis mit einer Beein­träch­ti­gung der Fahrtüchtigkeit einhergeht. Dazu gehören die Konsumform (wird Cannabis geraucht, inhaliert oder gegessen), ob Cannabis allein oder mit anderen Substanzen (bspw. Alkohol) konsumiert wurde und vor allem die Frage, ob der Konsument/​die Konsumentin selten oder regelmäßig Cannabis konsumiert.

Zusammenfassung: warum du nicht unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilnehmen sollst:

  • Wird Cannabiskon­sum nachgewiesen, erwarten dich Geldstrafen und ein Führerscheinentzug.

  • Bei einem Unfall greift die Ver­sicherung nicht mehr.

  • Unter Einfluss von fast jeglicher psy­choak­tiv­en Substanz ist deine Wahrnehmung beein­trächtigt. Dies ist ver­ant­wor­tungs­los anderen und dir selbst gegenüber. Im Straßen­verkehr braucht man einen klaren Kopf“.

  • Es gibt ver­schiedene Alter­na­tiv­en, wenn man Cannabis konsumiert hat, um von A nach B zu kommen:

    • Öffentliche Verkehrsmit­tel (gratis in Luxemburg)

    • Taxi oder andere Fahrdienste

    • zu Fuß gehen

    • oder: eine Person in der Gruppe bleibt nüchtern und übernimmt das Fahren…

Haben Sie weitere Fragen zu Cannabis dann melden Sie sich auf unserer FroNo” Hotline:

  • Per Telefon: (+352) 49 7777 55, Montags bis Freitags von 9–13Uhr
  • Per Mail: email hidden; JavaScript is required
  • Per WhatsApp: (+352) 691 497 755

Hier eine Auswahl weiterer Cannabis Know How Karten!

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Wenn man bemerkt, dass es einer Person nach dem Konsum von legalen oder illegalen Drogen nicht gut geht, sollte man ver­ant­wor­tungsvoll handeln und sich um sie kümmern. Im Zweifels­fall den Notruf wählen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.

Méi informéiert — manner riskéiert

Die hier beschriebe­nen Angaben beziehen sich auf aktuelle Forschungsergeb­nisse und das aktuelle Gesetz (aktu­al­isiert: Juli 2026)

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